Rechtsanwalt und Notar
Lutz Baxmeier
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit berechnen sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In der Höhe richten sich die Gebühren nach dem Streitwert und dem jeweiligen Verfahrensstand (Beratung, außergerichtliche Vertretung, gerichtliche Vertretung erste und zweite Instanz).
Die durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes anfallenden Gebühren sind - sofern keine Übernahme durch Dritte, beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung erfolgt - zunächst vom Auftraggeber zu tragen. Bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen können diese als Schadenersatz von der Gegenseite erstattet verlangt werden.
Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir auf Wunsch die Einholung einer Kostendeckungszusage und rechnen die Kosten über diese ab.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur zum Teil ausreichen, die Kosten einer Rechtsvertretung aufzubringen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes eigener Wahl zu erhalten. Hierzu bedarf es eines Antrages beim zuständigen Gericht, der selbst oder über den Rechtsanwalt gestellt werden kann und dem ein Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" beizufügen ist.
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