Ehe & Familie




Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die stark von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des (künftigen) Ehepaares abhängt. Es ist wichtig zu beachten, dass Eheverträge der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Eine ausreichende Beratung im Vorfeld der Beurkundung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Hier sind die Schritte im Überblick:

  1. Persönliches Vorgespräch:
    Wir gestalten Eheverträge nur nach einem persönlichen Vorgespräch. In diesem Gespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen. Bitte teilen Sie uns vorab die benötigten Informationen über unser Online-Formular mit.
  2. Beratung und Entwurf:
    Nach dem Vorgespräch erstellen wir den Entwurf des Ehevertrags gemäß Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
  3. Beurkundung:
    Die Beurkundung des Ehevertrags erfolgt nach gemeinsamer Terminabsprache in unseren Büroräumen.

Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Gestaltung von Eheverträgen professionell erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend sind. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die stark von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Ehepaares abhängt. Es ist wichtig zu beachten, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Eine ausreichende Beratung im Vorfeld der Beurkundung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Hier sind die Schritte im Überblick:

  1. Persönliches Vorgespräch:
    Wir gestalten Scheidungsfolgenvereinbarungen nur nach einem persönlichen Vorgespräch. In diesem Gespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen. Bitte teilen Sie uns vorab die benötigten Informationen über unser Online-Formular mit.
  2. Beratung und Entwurf:
    Nach dem Vorgespräch erstellen wir den Entwurf der Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
  3. Beurkundung:
    Die Beurkundung der Vereinbarung erfolgt nach gemeinsamer Terminabsprache in unseren Büroräumen.

Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen professionell erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend sind. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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