Rechtsanwälte und Notare
Baxmeier
Für eine Reihe von Rechtsgeschäften schreibt der Gesetzgeber zwingend die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar vor.
Für andere Vorgänge wie beispielsweise Eheverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten empfiehlt die Bundesnotarkammer einen Notar hinzuziehen.
Im Notariat liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Beurkundung und Abwicklung von:
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