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Rechtsanwälte und Notare

Baxmeier

 

Notariat

 

Für eine Reihe von Rechtsgeschäften schreibt der Gesetzgeber zwingend die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar vor.
Für andere Vorgänge wie beispielsweise Eheverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten empfiehlt die Bundesnotarkammer einen Notar hinzuziehen.

Im Notariat liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Beurkundung und Abwicklung von:

  • Kaufverträgen / Überlassungsverträgen für Grundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen
  • Grundschuldbestellungen, Grundschuldlöschungen
  • Testamenten
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • GmbH-Gründungen und Veränderungen
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