VORSORGE & ERBEN


ACHTUNG:
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Ausfüllen und Übersenden von Formularen dieser Website an uns nicht automatisch mit einer Mandatsannahme einhergeht.


Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit Entscheidungen zu treffen. Dies kann sich auf gesundheitliche und persönliche Angelegenheiten beschränken oder - als Generalsvollmacht - zugleich zur Vertretung in vermögensrechtlichen Belangen berechtigen. Durch die Erteilung einer Vollmacht kann die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vermieden werden.


Die Patientenverfügung hingegen richtet sich an die behandelnden Ärzte. In dieser Erklärung legen Sie fest, unter welchen Umständen Sie auf eine weitere medizinische Behandlung verzichten möchten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Wünsche klar formulieren, damit sie im Ernstfall verbindlich sind.


Wenn Sie eine Vollmacht erteilen oder eine Patientenverfügung errichten möchten, füllen Sie bitte den beigefügten Fragebogen aus und senden Sie ihn uns zu. Wir werden dann eine entsprechende Urkunde für Sie vorbereiten.


Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um Ihre Interessen im Krankheitsfall zu wahren!


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Testament oder Erbvertrag

Ein Testament oder Erbvertrag ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die stark von den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängt. Daher gestalten wir Testamente und Erbverträge nur nach einem persönlichen Vorgespräch. Hier sind die Schritte im Überblick:


  1. Persönliches Vorgespräch: Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin für ein Vorgespräch zu vereinbaren. In diesem Gespräch klären wir Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen. Bitte füllen Sie zudem den beigefügten Fragebogen aus und senden ihn an uns. Dies hilft uns bei der Beratung und der Erstellung des Entwurfs.
  2. Entwurf des Testaments oder Erbvertrags: Nach dem Vorgespräch erstellen wir den Entwurf des Testaments oder Erbvertrags gemäß Ihren Wünschen und senden Ihnen diesen zu.
  3. Beurkundung: Die Beurkundung findet statt, sobald der Inhalt des Entwurfs genau Ihre Vorstellungen widerspiegelt.

Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen professionell erfolgen sollte, um sicherzustellen, dass sie rechtlich bindend sind. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Erbscheinsantrag

Um einen Erbschein zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:


  1. Erbscheinsantrag: Zunächst müssen Sie einen Erbscheinsantrag stellen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und bereiten den Antrag für Sie vor. Die dazu notwendigen Informationen haben wir in einem beigefügten Fragebogen zusammengefasst. Bitte füllen Sie diesen aus und senden Sie ihn uns zu.
  2. Termin zur Beurkundung: Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Beurkundung des Erbscheinsantrags in unserem Büro.
  3. Einreichung beim Nachlassgericht: Nach der Beurkundung reichen wir den Erbscheinsantrag beim zuständigen Nachlassgericht ein. Das Gericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mehrere Wochen.

Bitte beachten Sie, dass ein Erbschein nur auf Antrag ausgestellt wird. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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