Eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung durch einen Notar, dass entweder die genannte Person das Dokument persönlich vor ihm unterzeichnet hat oder dass die Unterschrift persönlich vor ihm anerkannt wurde. Wenn Sie Ihre Unterschrift unter einem Dokument beglaubigen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit unserem Büro. Denken Sie daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu diesem Termin mitzubringen.
Abschriftsbeglaubigungen
Eine Abschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung durch einen Notar, dass die Abschrift mit dem ihm vorliegenden Originaldokument übereinstimmt. Ihre persönliche Anwesenheit ist dafür nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie uns das Dokument zur Verfügung stellen, von dem Sie eine beglaubigte Abschrift erhalten möchten. Die Kopie des Dokuments fertigen wir selbst an.
Bitte übersenden Sie uns das Dokument per Post oder vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, falls Sie das Dokument persönlich abgeben möchten. Original und beglaubigte Abschrift sind dann in der Regel 1-2 Werktage später zur Abholung oder zum Versand bereit.